CDU Stadtverband Genthin

Veranstaltung der Frauen Union Genthin und Umgebung am 24.10.2018

"Ein Thema, mit dem man sich beschäftigen sollte"
Die Frauen Union Genthin und Umgebung führte eine Veranstaltung zum Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" in Güsen durch.

Zu dieser Veranstaltung konnte die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Elbe-Parey und Rechtsanwältin a.D., Frau Golz, gewonnen werden. Sie machte am Anfang ihrer Ausführungen deutlich, dass Patientenverfügungen (PV) und Vorsorgevollmachten (VV) unbedingt zusammen gehören, denn der Ernstfall sollte von allen Seiten gut abgesichert sein.

Wenn eine Person ihren eigenen Willen nicht mehr selbst bekunden kann, tritt die PV in Kraft. Die Person, die in der PV bevollmächtigt wurde, entscheidet im Ernstfall gemeinsam mit 2 Ärzten über weitere Maßnahmen. Ehegatten und Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt. Mit einer PV wird verhindert, dass ein vom Gericht bestellter Betreuer die Entscheidungen fällt. Eine PV ist auch besonders für nichteheliche Lebensgemeinschaften notwendig, da der Partner nicht einmal eine ärztliche Auskunft erhält. Die PV sollte genaue Anweisungen enthalten wie z.B. Organspende; Einwilligung zu Operationen, Wachkoma u.v.m.

In der Vorsorgevollmacht (VV) werden vermögensrechtliche Fragen (Bank, Post, Heim, Arzt) geregelt. Die Vertrauensperson sollte bei Bankgeschäften eine direkte Regelung treffen, da viele Geldinstitute eine VV nicht anerkennen.

Eine zusätzliche Betreuungsvollmacht ist nicht notwendig, wenn die VV vorhanden ist,

Jede Vollmacht sollte mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Frau Golz empfiehlt, eine amtlich beglaubigte Kopie anzufertigen und das Original nie aus der Hand zu geben. Die VV sollte man im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarstelle registrieren lassen.

Quelle des Fotos: Volksstimme Genthin