Pressemitteilung Einspruch (Wahlprüfungsverfahren) gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Jerichow vom 09.04.2024
Der CDU-Stadtverband Genthin betreut im Zuge seiner Zuständigkeiten neben den CDU-Kandidaten zu den Kommunalwahlen 2024 aus Genthin auch die Wahlen der Partei in der Gemeinde Elbe-Parey sowie Jerichow.
Im Vorfeld der Wahlausschusssitzung der EG Stadt Jerichow vom 09. April 2024 wurden seitens ehemaliger Kandidaten der Freien Wählergemeinschaft Jerichow Unklarheiten an der rechtmäßigen Ladung und Aufstellung des gleichnamigen Wahlvorschlags gegenüber unserer Kandidaten vor Ort kommuniziert und um Unterstützung gebeten. Die CDU wählte auf ihrer Mitgliederversammlung Gerd Mangelsdorf zum Vertrauensmann, welcher in dieser Funktion zu den Wahlausschusssitzungen der drei Kommunen einzuladen war. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses Jerichow vom 9. April 2024 sollten Informationen zu o.g. Unklarheiten und zur Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlungen erfragt und Unterlagen eingesehen werden, um den Sachverhalt ordentlich bewerten zu können. (Paragraf 35 KWO sowie Paragraf 10 (5) KWG) - dies hätte wohlwollend und einvernehmlich stattfinden können, wurde dem Vertrauensmann der CDU während der Sitzung jedoch versagt. Vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände konnte somit nur durch einen Einspruch (Wahlprüfungsverfahren) gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Klarheit herbeigeführt werden, ob gegen § 24 Kommunalwahlgesetz bei der Aufstellung der Wahlvorschlagsliste verstoßen wurde. Dieser wurde fristgemäß am 16. April 2024 per E-Mail der Stadt- und Kreiswahlleitung sowie per Einwurf am 16.04.2024 der Stadt Jerichow zugestellt. Bei diesem Vorgang handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, welches in der Landesgesetzgebung Sachsen-Anhalt normiert ist. Die Onlineplattform „Meetingpoint Jerichower Land“ berichtete am 18. April dazu aus Sicht des CDU-Stadtverbandes nicht neutral. Einzelne Aussagen einer unserer Kandidatinnen vor Ort wurden nicht vollumfänglich und missverständlich dargestellt und augenblicklich durch diese auf der Plattform selbst klargestellt. Der Charakter eines ordnungsgemäßen Einspruchs wurde abgewendet und politisiert. Der CDU-Stadtverband Genthin erwartet nun eine Positionierung der zuständigen Stellen sowie eine Prüfung des Sachverhaltes und wird sodann über die weitere Verfahrensweise beraten. Da die Zeit drängt und bisher keine offizielle Antwort seitens der Stadt- und/oder Kreiswahlleitung eingegangen ist, haben wir die Landeswahlleiterin informiert.
Alexander Otto
Vorsitzender des CDU Stadtverbandes Genthin